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Mietverwaltung
Mietverwaltung für Vermieter
Wir kümmern uns um Ihre vermieteten Häuser und Wohnungen, von der Mietersuche bis zur Betriebskostenabrechnung.
Was macht eine Mietverwaltung?
Vermieten bedeutet mehr als Miete einnehmen. Mieter wollen einen Ansprechpartner, Reparaturen müssen organisiert, Abrechnungen pünktlich erstellt und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.
Als Mietverwaltung übernehmen wir diese Aufgaben für Sie. Wir überwachen den Mieteingang, erstellen die jährliche Betriebskostenabrechnung, kümmern uns um Mieterwechsel und sind erster Ansprechpartner für Ihre Mieter.
Sie erhalten regelmäßig einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben und behalten bei allen wichtigen Entscheidungen das letzte Wort.
Leistungsumfang
Unsere Leistungen in der Mietverwaltung
Vermietung
- Inserat und Besichtigungen
- Prüfung der Mietinteressenten
- Mietvertrag nach aktuellem Recht
- Wohnungsübergabe mit Protokoll
Laufende Verwaltung
- Überwachung des Mieteingangs
- Mahnwesen bei Rückständen
- Jährliche Betriebskostenabrechnung
- Mietanpassungen nach Mietspiegel
- Ansprechpartner für Ihre Mieter
Mieterwechsel & Instandhaltung
- Bearbeitung von Kündigungen
- Wohnungsabnahme und Kautionsabrechnung
- Organisation von Renovierungen
- Beauftragung von Handwerkern bei Schäden
Ihr Vorteil: Sie erhalten jedes Jahr eine übersichtliche Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden können.
Ablauf
So starten wir zusammen
Erstgespräch
Wir besprechen Ihr Objekt, Ihre Mieter und Ihre Wünsche.
Angebot & Vertrag
Sie erhalten ein Angebot und einen klaren Verwaltervertrag.
Übernahme
Wir übernehmen Mietverträge und Konten und informieren Ihre Mieter.
Laufende Betreuung
Wir kümmern uns um alles und berichten Ihnen regelmäßig.
FAQ
Häufige Fragen zur Mietverwaltung
Was kostet eine Mietverwaltung?
Üblich ist eine monatliche Pauschale pro Wohneinheit. Die Höhe hängt von Größe und Zustand des Objekts ab. Als Vermieter können Sie die Kosten in der Regel steuerlich geltend machen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.
Dürfen die Verwaltungskosten auf die Mieter umgelegt werden?
Nein. Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen. Sie werden vom Vermieter getragen.
Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?
Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Wir sorgen dafür, dass diese Frist eingehalten wird.
Entscheide ich weiterhin selbst über neue Mieter?
Ja. Wir treffen eine Vorauswahl und schlagen Ihnen geeignete Mieter vor. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
Wer ist Ansprechpartner für meine Mieter?
Ihre Mieter wenden sich direkt an uns, zum Beispiel bei Schäden, Fragen zur Abrechnung oder einer Kündigung.
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