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Mietverwaltung

Mietverwaltung für Vermieter

Wir kümmern uns um Ihre vermieteten Häuser und Wohnungen, von der Mietersuche bis zur Betriebskostenabrechnung.

Was macht eine Mietverwaltung?

Vermieten bedeutet mehr als Miete einnehmen. Mieter wollen einen Ansprechpartner, Reparaturen müssen organisiert, Abrechnungen pünktlich erstellt und gesetzliche Vorgaben eingehalten werden.

Als Mietverwaltung übernehmen wir diese Aufgaben für Sie. Wir überwachen den Mieteingang, erstellen die jährliche Betriebskostenabrechnung, kümmern uns um Mieterwechsel und sind erster Ansprechpartner für Ihre Mieter.

Sie erhalten regelmäßig einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben und behalten bei allen wichtigen Entscheidungen das letzte Wort.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen in der Mietverwaltung

Vermietung

  • Inserat und Besichtigungen
  • Prüfung der Mietinteressenten
  • Mietvertrag nach aktuellem Recht
  • Wohnungsübergabe mit Protokoll

Laufende Verwaltung

  • Überwachung des Mieteingangs
  • Mahnwesen bei Rückständen
  • Jährliche Betriebskostenabrechnung
  • Mietanpassungen nach Mietspiegel
  • Ansprechpartner für Ihre Mieter

Mieterwechsel & Instandhaltung

  • Bearbeitung von Kündigungen
  • Wohnungsabnahme und Kautionsabrechnung
  • Organisation von Renovierungen
  • Beauftragung von Handwerkern bei Schäden

Ihr Vorteil: Sie erhalten jedes Jahr eine übersichtliche Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben, die Sie für Ihre Steuererklärung verwenden können.

Ablauf

So starten wir zusammen

Erstgespräch

Wir besprechen Ihr Objekt, Ihre Mieter und Ihre Wünsche.

Angebot & Vertrag

Sie erhalten ein Angebot und einen klaren Verwaltervertrag.

Übernahme

Wir übernehmen Mietverträge und Konten und informieren Ihre Mieter.

Laufende Betreuung

Wir kümmern uns um alles und berichten Ihnen regelmäßig.

FAQ

Häufige Fragen zur Mietverwaltung

Was kostet eine Mietverwaltung?

Üblich ist eine monatliche Pauschale pro Wohneinheit. Die Höhe hängt von Größe und Zustand des Objekts ab. Als Vermieter können Sie die Kosten in der Regel steuerlich geltend machen. Sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.

Dürfen die Verwaltungskosten auf die Mieter umgelegt werden?

Nein. Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten, die auf Mieter umgelegt werden dürfen. Sie werden vom Vermieter getragen.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein?

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Wir sorgen dafür, dass diese Frist eingehalten wird.

Entscheide ich weiterhin selbst über neue Mieter?

Ja. Wir treffen eine Vorauswahl und schlagen Ihnen geeignete Mieter vor. Die Entscheidung liegt bei Ihnen.

Wer ist Ansprechpartner für meine Mieter?

Ihre Mieter wenden sich direkt an uns, zum Beispiel bei Schäden, Fragen zur Abrechnung oder einer Kündigung.

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