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Technische Betreuung

Technische Objektbetreuung und Hausmeisterservice

Damit Ihr Haus sicher und in gutem Zustand bleibt: Wir organisieren Hausmeisterdienst, Wartungen und regelmäßige Kontrollen.

Warum technische Betreuung wichtig ist

Ein Gebäude verliert ohne Pflege schnell an Wert. Kleine Schäden werden zu großen, Wartungen werden vergessen, und im schlimmsten Fall haftet der Eigentümer, wenn jemand zu Schaden kommt.

Unsere technische Betreuung sorgt dafür, dass Ihr Haus regelmäßig kontrolliert, gewartet und gepflegt wird. Wir koordinieren Hausmeister und Fachfirmen, behalten alle Prüffristen im Blick und reagieren schnell, wenn etwas kaputt ist.

So schützen Sie den Wert Ihrer Immobilie und erfüllen Ihre Pflichten als Eigentümer.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen in der Technische Betreuung

Hausmeisterdienst

  • Reinigung von Treppenhaus und Außenanlagen
  • Gartenpflege
  • Winterdienst
  • Kleinreparaturen

Wartung & Sicherheit

  • Wartung von Heizung und Aufzug
  • Prüfung von Rauchmeldern und Brandschutz
  • Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht
  • Baum- und Spielplatzkontrollen

Schäden & Reparaturen

  • Regelmäßige Begehungen mit Protokoll
  • Schnelle Beauftragung von Handwerkern
  • Abwicklung mit der Gebäudeversicherung
  • Netzwerk aus geprüften Fachfirmen

Größere Maßnahmen? Dach, Fassade oder Heizungstausch planen wir im Rahmen unserer Sanierungsbegleitung.

Ablauf

So starten wir zusammen

Erstbegehung

Wir prüfen den Zustand des Gebäudes und der Technik.

Wartungsplan

Wir erfassen alle Anlagen und Prüffristen.

Betreuung

Hausmeister und Fachfirmen arbeiten nach festem Plan.

Bericht

Sie erhalten Protokolle und Empfehlungen für Maßnahmen.

FAQ

Häufige Fragen zur Technische Betreuung

Was ist die Verkehrssicherungspflicht?

Eigentümer müssen dafür sorgen, dass von Grundstück und Gebäude keine Gefahr ausgeht. Dazu gehören zum Beispiel der Winterdienst, sichere Wege und Treppen sowie die Kontrolle von Bäumen.

Wie oft müssen Rauchmelder geprüft werden?

In der Regel einmal im Jahr. Die genauen Pflichten regeln die Landesbauordnungen der Bundesländer.

Können Hausmeisterkosten auf die Mieter umgelegt werden?

Ja, die Kosten für den Hauswart gehören grundsätzlich zu den umlagefähigen Betriebskosten. Ausgenommen sind Anteile für Reparaturen und Verwaltungsaufgaben.

Was passiert bei einem Notfall?

Bei Rohrbruch, Heizungsausfall oder Sturmschaden erreichen Sie unseren Notdienst unter [Notdienst-Nummer].

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