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Sondereigentumsverwaltung
Sondereigentumsverwaltung für Ihre Eigentumswohnung
Sie besitzen eine vermietete Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft? Wir betreuen Ihre Wohnung und vertreten Ihre Interessen.
Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?
Der WEG-Verwalter kümmert sich nur um das Gemeinschaftseigentum, also um das Haus als Ganzes. Für Ihre eigene Wohnung, den Mieter, den Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung sind Sie als Eigentümer selbst verantwortlich.
Genau hier setzt die Sondereigentumsverwaltung (kurz SEV) an. Wir übernehmen die Vermietung und Betreuung Ihrer Wohnung, erstellen die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter und halten den Kontakt zur WEG-Verwaltung.
So haben Sie mit Ihrer Kapitalanlage keinen Aufwand und trotzdem jederzeit den Überblick.
Leistungsumfang
Unsere Leistungen in der Sondereigentumsverwaltung
Ihre Wohnung
- Vermietung und Mietvertrag
- Überwachung des Mieteingangs
- Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter
- Instandhaltung innerhalb der Wohnung
In der Gemeinschaft
- Kontakt zum WEG-Verwalter
- Prüfung der Hausgeldabrechnung
- Vertretung in der Eigentümerversammlung (mit Vollmacht)
- Information über wichtige Beschlüsse
Für Sie als Eigentümer
- Jahresübersicht für die Steuererklärung
- Ein fester Ansprechpartner
- Kein Aufwand mit Mietern und Handwerkern
Unterschied zur WEG-Verwaltung: Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das ganze Haus. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich nur um Ihre eigene Wohnung.
Ablauf
So starten wir zusammen
Erstgespräch
Wir besprechen Ihre Wohnung, den Mietvertrag und Ihre Wünsche.
Angebot
Sie erhalten ein Angebot mit fester monatlicher Pauschale.
Übernahme
Wir informieren Mieter und WEG-Verwalter über den Wechsel.
Betreuung
Wir kümmern uns um alles und halten Sie auf dem Laufenden.
FAQ
Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung
Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?
Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel Dach, Treppenhaus und Heizung. Die Sondereigentumsverwaltung betreut Ihre einzelne Wohnung und das Mietverhältnis.
Können Sie die SEV übernehmen, wenn ein anderer WEG-Verwalter zuständig ist?
Ja. Wir arbeiten mit jedem WEG-Verwalter zusammen und halten für Sie den Kontakt.
Wie wird aus der Hausgeldabrechnung die Nebenkostenabrechnung für den Mieter?
Aus der Hausgeldabrechnung werden nur die Kosten übernommen, die laut Mietvertrag und Gesetz auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Diese Abrechnung erstellen wir für Sie.
Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung?
In der Regel eine feste monatliche Pauschale pro Wohnung. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.
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