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Sondereigentumsverwaltung

Sondereigentumsverwaltung für Ihre Eigentumswohnung

Sie besitzen eine vermietete Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft? Wir betreuen Ihre Wohnung und vertreten Ihre Interessen.

Was ist eine Sondereigentumsverwaltung?

Der WEG-Verwalter kümmert sich nur um das Gemeinschaftseigentum, also um das Haus als Ganzes. Für Ihre eigene Wohnung, den Mieter, den Mietvertrag und die Nebenkostenabrechnung sind Sie als Eigentümer selbst verantwortlich.

Genau hier setzt die Sondereigentumsverwaltung (kurz SEV) an. Wir übernehmen die Vermietung und Betreuung Ihrer Wohnung, erstellen die Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter und halten den Kontakt zur WEG-Verwaltung.

So haben Sie mit Ihrer Kapitalanlage keinen Aufwand und trotzdem jederzeit den Überblick.

Leistungsumfang

Unsere Leistungen in der Sondereigentumsverwaltung

Ihre Wohnung

  • Vermietung und Mietvertrag
  • Überwachung des Mieteingangs
  • Nebenkostenabrechnung für Ihren Mieter
  • Instandhaltung innerhalb der Wohnung

In der Gemeinschaft

  • Kontakt zum WEG-Verwalter
  • Prüfung der Hausgeldabrechnung
  • Vertretung in der Eigentümerversammlung (mit Vollmacht)
  • Information über wichtige Beschlüsse

Für Sie als Eigentümer

  • Jahresübersicht für die Steuererklärung
  • Ein fester Ansprechpartner
  • Kein Aufwand mit Mietern und Handwerkern

Unterschied zur WEG-Verwaltung: Die WEG-Verwaltung kümmert sich um das ganze Haus. Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich nur um Ihre eigene Wohnung.

Ablauf

So starten wir zusammen

Erstgespräch

Wir besprechen Ihre Wohnung, den Mietvertrag und Ihre Wünsche.

Angebot

Sie erhalten ein Angebot mit fester monatlicher Pauschale.

Übernahme

Wir informieren Mieter und WEG-Verwalter über den Wechsel.

Betreuung

Wir kümmern uns um alles und halten Sie auf dem Laufenden.

FAQ

Häufige Fragen zur Sondereigentumsverwaltung

Was ist der Unterschied zwischen WEG-Verwaltung und Sondereigentumsverwaltung?

Die WEG-Verwaltung betreut das Gemeinschaftseigentum, zum Beispiel Dach, Treppenhaus und Heizung. Die Sondereigentumsverwaltung betreut Ihre einzelne Wohnung und das Mietverhältnis.

Können Sie die SEV übernehmen, wenn ein anderer WEG-Verwalter zuständig ist?

Ja. Wir arbeiten mit jedem WEG-Verwalter zusammen und halten für Sie den Kontakt.

Wie wird aus der Hausgeldabrechnung die Nebenkostenabrechnung für den Mieter?

Aus der Hausgeldabrechnung werden nur die Kosten übernommen, die laut Mietvertrag und Gesetz auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Diese Abrechnung erstellen wir für Sie.

Was kostet eine Sondereigentumsverwaltung?

In der Regel eine feste monatliche Pauschale pro Wohnung. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen nach einem kurzen Gespräch.

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